Energiemanagement
im Mittelstand

  • Fördermanagement-Mittelstand (KMU)
  • Energieeffizienzberatung nach DIN EN 16247-1
  • Energieeffizienzrichtlinie EU EDL-G

Warum beraten lassen?

Energiesparen lohnt sich. Auch für Ihr Unternehmen. Denn Energieeffizienz bedeutet für Sie: niedrigere Kosten für Strom, Wärme und Kälte, eine höhere Wettbewerbsfähigkeit und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, mit dem Sie Ihr Unternehmen zunkunftsfähig und nachhaltig aufstellen.

Was bringt eine Energieberatung?

Bei einer Energieberatung kommt ein unabhängiger Energieeffizienz-Experte in Ihr Unternehmen und analysiert den Energieverbrauch im Detail. Dadurch deckt er Einsparpotentiale auf, die ansonsten unentdeckt bleiben würden.

Alle Vorteile in Zusammenfassung: Der Energieeffiziensberater…

  • ermittelt die Möglichkeiten, wo und wie viel Energie Sie in Ihrem Unternehmen einsparen können
  • bewertet neutral und unabhängig, wie wirtschaftlich die einzelnen Möglichkeiten zum Energiesparen sind
  • entwickelt ein Konzept, wie und wo ggf. Abwärme in Ihrem Unternehmen genutzt werden kann
  • schlägt konkrete Maßnahmen zum Energiesparen vor, die aber nicht verpflichtend sind
  • berät Sie zu allen passenden Förderangeboten

Was wird gefördert?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Energie übernimmt bis zu 80% der Kosten, die für eine Energieberatung in einem mittelständischen Unternehmen wie Ihrem anfallen. Die Zuschüsse werden beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für Sie beantragt. Die Zuschüsse, sind reine Förderzuschüsse und keine zurückzahlbaren Darlehen.

  • Energieberatung auf Grundlage technischer Daten und einer Betriebsbesichtigung sowie anschließende Energieanalyse zur Erarbeitung eines konkreten Maßnahmenplans. Förderung 80% des Beraterhonorars (netto), höchstens aber 6.000€, für Unternehmen deren jährliche Energiekosten über 10.000€ betragen.
  • Bei einer Energieberatung können auch die Möglichkeiten zur Nutzung von Abwärme untersucht werden.

Energieaudit

Bei der BAFA (Bundesamt für Umwelt und Ausfuhrkontrolle)  Energieberatung Mittelstand handelt es sich um hochwertige Energieaudits nach DIN EN 16247-1 im Sinne der EU-Energieeffizienzrichtlinie EDL-G, welche ausschl. von zertifizierten Energieberater mit BAFA Zulassung durchgeführt werden dürfen. Die Energieberatung Mittelstand soll dabei wirtschaftlich sinnvolle Energieeffizienzpotentiale sowohl in den Bereichen Gebäude und Anlagen wie auch beim Nutzerverhalten in Ihrem Unternehmen aufzeigen.

Die Maßnahmen werden in einem strukturierten Energieberatungsbericht nach DIN festgehalten und zusammengefasst. Neben der Ausweisung des Potentials ist auch eine Abschätzung der Wirtschaftlichkeit einzelner Lösungsansätze und Sanierungsmaßnahmen enthalten.

Förderberechtigt

Für Unternehmen, deren jährliche Energiekosten über 10.000 Euro (netto) liegen, beträgt die Zuwendung 80% der förderfähigen Beratungskosten (Netto-Beraterhonorar). Dabei beträgt die maximale Förderung 6.000 Euro.

Die Förderung für das Energieaudit kann je Antragsteller nur alle 24 Monate einmal beantragt werden.Derzeit liegt die staatl. Förderhöhe bei einem Höchstförderungssatz von 80%.

Vorraussetzung Förderung

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen und industriellen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

Kleine und mittlere Unternehmen sind Unternehmen die weniger als 250 Mitarbeiter in Vollzeit und einen Netto-Jahresumsatz von unter 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro ausweisen.

Praxisbeispiel

Dank einer Energieeffizienzberatung ging dem Unternehmen ein Licht auf!

Im Möbelhaus Jobst in Traunreut schossen die Energiekosten von Jahr zu Jahr in die Höhe. Die vom Bundesamt für Wirtschaft und Energie geförderte „Energieberatung Mittelstand“ brachte die Einsparpotentiale ans Licht.

Durchgeführte Maßnahmen

  • Bedarfsgesteuerte Lichtnutzung
  • Austausch der veralteten ineffizienten Beleuchtungstechnik
  • Optimierung der Lüftungs- und Klimanlage

Ergebnisse

Die Umsetzung der vom qualifizierten Energieberater vorgeschlagenen Effizienzmaßnahmen bewirkte eine erhebliche Senkung der Energiekosten. Allein durch die neuerdings bedarfsgesteuerte Lichtnutzung spart das Möbelhaus rund 7.000€ im Jahr ein. Zudem zeigte der Energieberater weitere Effizienzmaßnahmen bei Licht und Lüftung auf, die mit Zuschüssen des Bundesamtes für Wirtschaft und Energie umgesetzt wurden.

Energieeinsparung Storm:

370000kw/h p.a.

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